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Wettbewerbsrecht
Wettbewerb zwischen unter Unternehmern ist gewollt, das Wettbewerbsrecht mit seinen
Vorschriften soll das Verhalten der Mitbewerber untereinander regeln und zu einem fairen
Nebeneinander führen.
Sowohl geplante Maßnahmen im Wettbewerb als auch das Verhalten Ihrer
Mitbewerber beurteilt RAin Hilgemann rechtlich für Sie, auch die Durchsetzung
der Ihnen aus unzulässigem Verhalten resultierende Unterlassungs- und
Schadensersatzansprüche übernimmt Frau Hilgemann für Sie.
Ebenfalls berät und vertritt sie Sie in den Fällen, in denen Sie
von einem Mitbewerber in Anspruch genommen werden, sei es durch
eine Abmahnung oder bereits durch eine einstweilige Verfügung.
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