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Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt den Urheber und seine persönlichen geistigen Schöpfungen,
z.B. Texte, Photographien, Filme u.v.m.
Anders als z.B. im Markenrecht ist eine Anmeldung
der Rechte nicht erforderlich.
Der Urheber als Schöpfer eines Werkes
ist automatisch nach den Vorschriften des Urhebergesetzes geschützt.
RAin Hilgemann vertritt Sie sowohl als Urheber,
dessen Rechte verletzt sind als auch in dem Fall,
in dem Sie wegen angeblicher oder tatsächlicher
Verletzungen in Anspruch genommen werden.
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