Wettbewerbsrecht

Wettbewerb zwischen Unternehmern ist gewollt, das Wettbewerbsrecht mit seinen Vorschriften soll das Verhalten der Mitbewerber untereinander regeln und zu einem fairen Nebeneinander führen.

Sie erhalten von uns eine rechtliche Einschätzung Ihrer geplanten Marketing-, Werbe- und Online-Aktivitäten.

 

Für den Fall, dass Sie Ihrer Meinung nach von einem Mitbewerber in dessen Marktverhalten benachteiligt werden, prüfen wir dessen Vorgehensweise, um im Fall der Unlauterkeit weitere rechtliche Schritte durchzuführen.

 

Gerne berät und vertritt die Kanzlei Hilgemann Sie in diesen Punkten und beantwortet Ihre Fragen.

Ebenfalls beraten und vertreten wir Sie in den Fällen, in denen Sie von einem Mitbewerber in Anspruch genommen werden, sei es durch eine Abmahnung oder bereits durch eine einstweilige Verfügung.