Markenrecht

Mittels einer Marke sollen die Waren oder Dienstleistungen einer Firma von denen einer anderen unterschieden werden können.

Eingetragene und bekannte Marken sind im heutigen Wettbewerb wichtig, um die eigene Marktposition zu behaupten und zu bestärken.

Ist die Marke eingetragen, kann der Inhaber seinen Mitbewerbern die Nutzung der Marke bzw. einer verwechslungsähnlichen Bezeichnung für ähnliche Waren und Dienstleistungen untersagen.

Neben der Marke regelt das Markenrecht außerdem die Rechte an einem Werktitel, geschäftlichen Bezeichnungen (z.B. Firmennamen) und geographischen Herkunftsangaben.

Unsere Anwaltskanzlei betreut und berät Sie kompetent und zuverlässig auf den Gebieten des Markenrechts; hierzu zählen u.a. Prüfung der Markenfähigkeit einer Bezeichnung, Anmeldung der Marke, Verteidigung der Marke, aber auch die Beratung und Vertretung im Rahmen einer behaupteten oder tatsächlichen Markenverletzung durch Sie.