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AGB-Recht
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), "das Kleingedruckte", notwendige Zutat zu einer erfolgreichen Geschäftstätigkeit.
Wird diese Geschäftstätigkeit im Internet als Fernabsatzgeschäft im elektronischen Geschäftsverkehr betrieben, fordert der Gesetzgeber Pflichtangaben, die der Unternehmer vorzuhalten hat. Ob tatsächlich auch AGB notwenig und sinnvoll sind - und falls ja, in welchem Umfang - muß im Einzelfall entschieden werden.
Fehlen diese Pflichtangaben oder sind Klauseln der AGB unzulässig, können Mitbewerber abmahnen und Unterlassung verlangen.
Die Beratung im Hinblick auf AGB und Pflichtangaben übernimmen wir ebenso wie das Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/ oder Pflichtangaben. Selbstverständlich zählt auch die Beratung und/ oder Vertretung im Fall einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung zu dem Leistungsspecktrum der Kanzlei.
Haben Sie bereits AGB/Pflichtinformationen? Dann können Sie diese - und Ihren gesamten Online-Shop - von uns auf Rechtskonformität überprüfen lassen. Auch die AGB/ den Online-Shop Ihrer Mitbewerber können Sie überprüfen und Verstöße abmahnen lassen.
