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Markenrecht
Mittels einer Marke sollen die Waren oder Dienstleistungen einer Firma von
denen einer anderen unterschieden werden können.
Eingetragene und bekannte Marken sind im heutigen
Wettbewerb wichtig, um die eigene Marktposition zu behaupten und zu bestärken.
Ist die Marke eingetragen, kann der Inhaber seinen
Mitbewerbern die Nutzung der Marke bzw. einer verwechslungsähnlichen
Bezeichnung für ähnliche Waren und Dienstleistungen untersagen.
Neben der Marke regelt das Markenrecht außerdem die Rechte an einem Werktitel,
geschäftlichen Bezeichnungen (z.B. Firmennamen) und geographischen Herkunftsangaben.
RAin Hilgemann betreut und berät Sie kompetent und zuverlässig
auf den Gebieten des Markenrechts;
hierzu zählen u.a. Prüfung der Markenfähigkeit
einer Bezeichnung, Anmeldung der Marke, Verteidigung der Marke,
aber auch die Beratung und Vertretung
im Rahmen einer behaupteten oder tatsächlichen Markenverletzung durch Sie.
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